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Berlin, 4. Mai 2021
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) und der Berufsverband Heilerziehungspflege in Deutschland e. V. fordern zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung am 5. Mai, die Ausbildungsbedingungen für die Heilerziehungspflege nachhaltig zu verbessern. Es sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Behindertenhilfe, den Teilhabe- und Inklusionsdiensten, die tagtäglich Menschen mit Behinderung assistieren und dadurch gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Kern-Profession in den multiprofessionellen Teams im Wohnbereich, den Werkstätten, Schulen und Kindergärten sind die Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger. Es muss Schluss damit sein, dass Auszubildende trotz des hohen Fachkräftebedarfs immer noch Schulgeld zahlen und meist auch keine Ausbildungsvergütung erhalten. Es ist sicherlich kein Zufall, dass ausgerechnet Berufe, die häufig von Frauen gewählt werden, eine solche Diskriminierung erfahren.
Nötig ist, heute an die Fachkräfte von morgen zu denken. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird sich in Zukunft der Fachkräftemangel weiter verschärfen. Junge Menschen brauchen gute Ausbildungsbedingungen und eine gute berufliche Perspektive, damit sie sich für die Heilerziehungspflege entscheiden. Schulgeldzahlungen sind flächendeckend auszuschließen, notwendig sind zudem ein gesetzlicher Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung und bundeseinheitliche Regelungen und Standards für die Ausbildung.
Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand: „Laut unserer ver.di-Befragung von Auszubildenden in der Heilerziehungspflege erhält rund ein Fünftel der Auszubildenden keinerlei Vergütung während der Ausbildung. Aber selbst jene, die eine Vergütung bekommen, können davon nur selten ihren Lebensunterhalt bestreiten. Es ist absurd, dass in einem gesellschaftlich relevanten Beruf, der einen so hohen Fachkräftebedarf aufweist, die Auszubildenden noch Geld in die Ausbildung mitbringen müssen. Deshalb muss der Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung sowie die Kostenfreiheit der Ausbildung bundesweit gesetzlich geregelt werden.“
Johannes Magin, Vorsitzender des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP): „Fachkräfte in der Behindertenhilfe sind gefragt, wenn es darum geht, den Anspruch auf Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erfüllen zu können. Heilerziehungspflegende verhelfen Menschen mit Behinderungen zu ihrem Recht auf Teilhabe und wirken daran mit, gesellschaftlich notwendige Entwicklung voranzutreiben. Die Stärkung des Berufsbildes Heilerziehungspflege liegt uns besonders am Herzen.“
David Schmidt, Vorsitzender des Berufsverbandes Heilerziehungspflege: „Jährlich absolvieren rund 5.700 junge Menschen die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger. Dabei gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Vorgaben, unter anderem zum Zugang und zur Ausgestaltung der Ausbildung. Dieser Flickenteppich hat zur Folge, dass eine Heilerziehungspflegerin nach Umzug in ein anderes Bundesland unter Umständen ihren Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben kann oder sogar ihren Fachkraftstatus verliert. Wir brauchen dringend einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Rahmen, der Ausbildungsstandards setzt und Vorgaben zu den Ausbildungszielen und zur Ausbildungsqualität macht.“
Kontaktpersonen für die Presse:
ver.di, Richard Rother, tel 030-6956 1013
CBP, Ute Dohmann-Bannenberg, tel 030-28447-830
Berufsverband HEP, David Schmidt, tel 08222-412262