Der Bundesverband ist der Zusammenschluss aller Landesverbände. In ihm sind die Landesvorsitzenden bzw. die jeweiligen Delegierten vertreten. Er trifft sich viermal im Jahr zur Bundeskonferenz zum Austausch zwischen den einzelnen Bundesländern, zur Problemerörterung und -lösung sowie zur Maßnahmeneinleitung.
Grundsatzpapier / Grundsatzprogramm / Kompetenzprofil
Zentrale Mitgliderverwaltung
Kontoführung und -verwaltung
Erstellung und Kontrolle des Bundeshaushaltsplanes
Bundesweit zentraler Versand der HEP-Informationen
Zentraler Ansprechpartner für Mitglieder
und noch viele weitere Aufgaben
Berufsverband Heilerziehungspflege
in Deutschland e.V.
Hans-Dieter Prantl
In der Bornwiese 24
57610 Amteroth
Tel.: 0 26 81 - 87 87 033
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David Schmidt
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Martin Langheinrich
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Stephan Schaks
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1. Intention
2. Berufsbeschreibung
a) Entwicklung
b) Ist-Standsbeschreibung
3. Zielformulierung
4. Realisierungsmöglichkeiten
5. Weitere Perspektiven
1. Intention
Aufgrund der in den zurückliegenden Jahren kontrovers geführten berufspolitischen Diskussion, sieht sich der Berufsverband Heilerziehungspflege in Deutschland e.V. gefordert, für die Heilerziehungspflege eine eindeutige Position zu beziehen. Der Berufsverband versteht sich als die legitimierte Interessensvertretung aller Heilerziehungspfleger in Deutschland, mit dem Ziel, Arbeits- und Rahmenbedingungen für alle Heilerziehungspfleger bundeseinheitlich zu gestalten.
Dies gilt sowohl für die Vergleichbarkeit der Ausbildungsinhalte als auch für die daran anschließenden beruflichen Tätigkeitsfelder.
2. Berufsbeschreibung
a) Entwicklung
Die Berufsbezeichnung Heilerziehungspflege wurde bereits im Jahre 1957 geprägt, erste staatliche Ausbildungen fanden in Baden-Württemberg ab 1967 statt und die erste staatliche Prüfung erfolgte am 01.07.1971. In der Folge entstanden Ausbildungsstätten zunächst in Bayern und Niedersachsen.
Begründet war die Notwendigkeit der Schaffung dieses neuen Berufsbildes in der Erkenntnis, dass auch Menschen mit Behinderungen professionelle Hilfen gewährt werden müssen, um sie bestmöglich zu fördern, zu bilden, zu beschäftigen oder auch zu pflegen. Den ursprünglich vorrangig kirchlichen Trägern der Behindertenhilfe war dabei die ganzheitliche Betrachtung des Menschen mit Behinderung unabhängig von Art und Schwere der Behinderungen ein wesentliches Anliegen.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass sich damals die Behindertenhilfe fast ausschließlich auf stationäre Hilfen beschränkte und die Heilerziehungspfleger an Ausbildungsstätten der eigenen Institutionen für den dort jeweiligen Bedarf ausgebildet wurden.
Darin begründet sich unter anderem die bis heute noch gültige Vielfältigkeit der Ausbildungsinhalte in den einzelnen Bundesländern.
Heilerziehungspfleger sind die einzigen Fachkräfte in der Behindertenhilfe, die über fundierte pädagogische, pflegerische und gemeinwesenorientierte Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und diese miteinander vernetzen.
b) Ist-Standsbeschreibung
Aktuell wird das Berufsbild an ca. 220 Ausbildungsstätten bundesweit ausgebildet. Von diesen sind derzeit ca. die Hälfte in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e.V. (BAG-HEP) organisiert.
2001 wurde erstmals unter Mitwirkung des Bundesverbandes eine Rahmenvereinbarung zur Ausbildung durch die ständige Konferenz der Kultusministerien der Länder für das Berufsbild Heilerziehungspflege festgeschrieben, mit der Verpflichtung, diese mit dem Ausbildungsjahr 2004/2005 verbindlich umzusetzen. Dadurch sollten erstmals Zugangsvoraussetzungen, Dauer, Ausbildungsform und die gegenseitige Anerkennung bundeseinheitlich geregelt werden.
Spätestens seit Mitte der 90er Jahre befindet sich die Behindertenhilfe im Umbruch. Dies führt einerseits zu sich verändernden Anforderungen in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wie auch zu völlig neuen Wohn- und Betreuungsformen außerhalb stationärer Einrichtungen. Die demographische Entwicklung führt zu einem deutlich steigenden Assistenz- und Hilfebedarf. Die Anforderungen an das Berufsbild haben sich durch diese Veränderungen qualitativ und quantitativ wesentlich verändert, wobei sich die Ausbildung auf diese Veränderungen nur in Teilen inhaltlich wirksam darauf eingestellt hat.
3. Zielbeschreibung
Oberstes Ziel des Berufsverbandes ist es, dass Heilerziehungspfleger überall dort, wo Menschen mit Behinderungen der Hilfe, Assistenz (Beratung und Begleitung, Pflege und Versorgung) und Unterstützung bedürfen, tätig und beschäftigt werden. Heilerziehungspfleger sind, wie keine andere Berufsgruppe, Spezialisten für die Arbeitsfelder der Behindertenhilfe. Das Berufsbild des Heilerziehungspflegers und dessen Kompetenzprofil sind bei allen Institutionen in deren Verantwortungsbereich „Behindertenhilfe“ stattfindet, bekannt und anerkannt. Dies gilt neben den traditionellen Tätigkeitsfeldern, in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, WfbM und Förderstätten, insbesondere für die Bereiche der Frühförderung, der Tagesbetreuung, in Kindertagesstätten, die schulische Bildung, sowohl im Kinder- und Jugend- als auch im Erwachsenenbereich, bis hin zu Assistenzdiensten und persönlichem Budget im ambulant betreuten Wohnen und der Begleitung von Menschen mit psychischen Behinderungen. Der Heilerziehungspfleger wirkt dabei sowohl in allgemein unterstützenden als auch leitenden Funktionen.
Die Vergütung richtet sich nach den tariflichen Regelungen des TVöD für qualifizierte und anerkannte Fachkräfte.
4. Realisierungsmöglichkeiten
Der Berufsverband arbeitet mit der BAG-HEP und den anerkannten Trägern der freien Wohlfahrtspflege eng zusammen. Die Ausbildungsformen und Ausbildungsinhalte sind bundeseinheitlich so zu standardisieren, dass das Berufsbild eine eindeutige Identität erfährt. Die Rahmenvereinbarung von 2001 wird fortgeschrieben, wesentliche Ausbildungsinhalte werden verbindlich festgeschrieben.
Dadurch erhält das Berufsbild eine eindeutige unverwechselbare Identität und grenzt sich erkennbar von anderen Berufsgruppen ab. Des Weiteren wirkt der Berufsverband darauf hin, dass die grundlegenden Kriterien der Rahmenvereinbarung hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen verbindlich eingehalten und von den einzelnen Bundesländern weder unter- noch überschritten werden. Ein Unterschreiten der festgelegten Mindeststundenzahl ist generell nicht möglich. Die Ausbildung in der 2-jährigen Vollzeitausbildung mit Berufsanerkennungsjahr und in der 3-jährigen berufsbegleitenden Form ist zwingend vergleichbar zu gestalten.
Für die Praxisanleitung vor Ort sind bundeseinheitliche Standards zu entwickeln.
Überall dort, wo neben den vermittelten Kernkompetenzen Zusatzqualifikationen notwendig sind (Behandlungspflege, Psychiatrie, Schulausbildung etc.), werden standardisierte und länderrechtlich anerkannte Zusatzqualifikationen und Qualifizierungsmöglichkeiten für HEPs im Sinne der besseren Aussichten auf Anerkennung und Weiterentwicklung geschaffen. Diese sind idealer Weise den Fachschulen für Heilerziehungspflege angegliedert.
5. Weitere Perspektiven
Durch diese Modifikation der Ausbildung wird der Zugang zu schon jetzt formulierten Arbeits- und Tätigkeitsfeldern realisiert. Der Wechsel des Schul- und Arbeitsplatzes zwischen den Bundesländern muss konsequent gewährt werden.
Nähere Informationen sowie Tätigkeitsbeschreibungen entnehmen Sie bitte dem Kompetenzprofil des Berufsverband Heilerziehungspflege in Deutschland e.V.
Nutzen Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft
Beratung und Aufklärung
berufspolitisches Engagement
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... und vieles mehr!