Ausbildung gefunden? Aber wer hilft bei der Finanzierung?
Sie möchten eine Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in beginnen, haben eine interessante Fortbildung entdeckt oder möchten Ihren beruflichen Abschluss mittels einer Weiterbildung weiter ausbauen? Häufig stellt sich dann die Frage nach der Finanzierung einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung.
Im folgenden sollen einige allgemeine Möglichkeiten der Finanzierung aufgezeigt werden. Jedoch muss darauf hingewiesen werden, dass diese Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und ggf. länderrechtliche Unterschiede bestehen.
Die wichtigste Fördermöglichkeit für schulische Erstausbildungen im Gesundheitswesen ist für viele junge Menschen das Schüler-Bafög. Zuständig für Informationen, Antragsannahme und Schüler-Bafög-Gewährung ist das jeweilige örtliche "Amt für Ausbildungsförderung". Wir empfehlen, frühzeitig einen Kontakt zu dem zuständigen Amt aufzunehmen. Erste Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung erhält man im Internet unter www.bafög.de
Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 sowie andere Anspruchsberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen und Bildungsgutscheine für die Zeit ihrer schulischen Ausbildung erhalten. Auch hier empfehlen wir rechtzeitig Kontakt zur zuständigen Arbeitsagentur bzw. zur zuständigen ARGE aufzunehmen, mit der Bitte, vollständig über die Fördermöglichkeiten bei schulischen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen informiert zu werden. Erste Informationen sind zu finden unter www.arbeitsagentur.de
Unter bestimmten Voraussetzungen, vor allem nach vorangegangenen Unfällen, können beispielsweise Umschüler Leistungen zur Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung oder der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft erhalten. Angehenden Schüler/innen, die Hinweis darauf haben, womöglich für eine Rehabilitationsförderung berechtigt zu sein, wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung bzw. der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen. Bei solchen Gesprächen sollte ausdrücklich darum gebeten werden, über sämtliche infrage kommenden Rehabilitationsleistungen vollständig informiert zu werden. Erste Informationen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, aus staatlichen Mitteln einen verzinslichen Bildungskredit für Teile der beruflichen Ausbildung zu erhalten. Die Anträge sind beim Bundesverwaltungsamt zu stellen. Erste Informationen finden Interessenten unter www.bildungskredit.de
20 Jahre lang hieß es Meister-BAföG, heute sprechen wir vom Aufstiegs-BAföG
Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss einen bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzen und er muss über dem Niveau eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Anerkannt werden auch gleichwertige Abschlüsse nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft sowie besondere Formen der Fortbildung in der Altenpflege. Alle Informationen findet man unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Dort gibt es auch weitere Verweise zur Beratung und zur Antragstellung sowie Möglicheiten zum Download von Infomaterial.
Für besonders engagierte und leistungsstarke Absolventen bietet sich der Antrag auf ein Stipendium durch die "Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung" an. Voraussetzung ist ein Notendurchschnitt in der Abschlussprüfung von besser als 2 oder mindestens 87 Punkte. Das Stipendium läuft über zwei Jahre und neun Monate und ist finanziell attraktiv ausgestattet. Erste Informationen sind zu finden unter www.bmbf.de
Im Einzelfall sind Anbieter von Aus-, Fort- und Weiterbildungen dazu bereit, bei der Finanzierung der Ausbildung zu einer Verringerung der monatlichen Raten, durch eine Verlängerung des Zahlungszeitraumes oder einer begrenzten Stundung zu kommen. In einigen Fällen konnte man unentgeltlich oder für wenig Geld arbeiten und somit seinen Bildungsgang refinanzieren. Dies sollte jedoch unbedingt im Vorfeld mit dem jeweiligen Anbieter geklärt werden.
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