Die Mitgliederversammlung des Landesberufsverbandes für Heilerziehungspflege in Niedersachsen beschließt am 12.11.2016 nachstehende Resolution zum Thema
Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin, zum Heilerziehungspfleger in Niedersachsen
in den vergangenen Jahren sind immer mehr öffentliche Berufsschulen dazu übergegangen, eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger anzubieten.
Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, da damit dem Fachkräftemangel etwas entgegengesetzt werden kann.
In Niedersachsen wurden über Jahrzehnte Heilerziehungspfleger in Privatschulen hervorragend ausgebildet, in den berufsnahen Lernfeldern auch von erfahrenen Berufskollegen.
Seit geraumer Zeit erreichen uns nun Nachrichten, dass der Landesrechnungshof Niedersachsen kritisiert, dass zunehmend Lehrkräfte engagiert werden, die die rechtlichen Voraussetzungen nicht mitbringen.
Öffentliche Schulen unterliegen dem Druck, dass sie Schüler aufnehmen müssen und Lehrkräfte vorhalten, die nicht aus den klassischen Berufen der Behindertenhilfe kommen, z.B. Pflegelehrer.
Der Berufsverband besucht regelmäßig Fachschulen und stellt den Verband dort vor. Bei diesen Besuchen bekommen wir viele Rückmeldungen, dass die Ausbildung in privaten Schulen einen Vorsprung hat, weil dort einfach mehr Fachkräfte aus der Behindertenhilfe lehren. Öffentlichen Berufsschulen ist die Beschäftigung dieser Fachkräfte bisher verwehrt.
Gleichzeitig treibt die Landesschulbehörde die Modularisierung der Heilerziehungspflegeausbildung analog zur Erzieherausbildung voran.
Mit der Modularisierung in der Erzieherausbildung wurde das Ziel umgesetzt, die eher defizitäre Kommunikations- und Kooperationspraxis zwischen den Bereichen der beruflichen und akademischen Bildung abzubauen und mit der Erzieherausbildung eine vertikale Durchlässigkeit für eine akademische Laufbahn zu ermöglichen.
Durch die europäische Zielvorstellung, die ausgehend vom Paradigma des lebenslangen Lernens eine Anschlussfähigkeit von informell, nonformell und formell erworbenen Kompetenzen im Lebenslauf anstrebt und eine Gleichwertigkeit von außerhochschulischen und hochschulischen Aneignungsformen von Bildung anerkennt, wenn diese in Niveau, Inhalt und Umfang einander entsprechen, wurde eine vertikale Durchlässigkeit der Erzieherausbildung zu akademischen Berufen ermöglicht.
In 2016 startete die modularisierte Erzieherausbildung.
Die BAG HEP formuliert in der Darmstädter Erklärung vom 09.12.2016
unter Punkt 8 / Zitat:
„Heilerziehungspflege“ braucht vor dem skizzierten Wandel eine neue Berufsbezeichnung.
Viele Gründe unterstützen die Notwendigkeit der Einführung einer neuen Berufsbezeichnung:
Eine attraktive Berufsbezeichnung spricht neue Zielgruppen als Bewerber/innen an, vermittelt ein positives Image, unterstützt die Identifikation und stellt die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen in seiner Vielfalt und seiner notwendigen Fachlichkeit dar.
Zitat Ende.
Der Landesverband HEP Niedersachsen fordert mit dieser Resolution
Daher fordern wir die Abschaffung des Schulgeldes für private Schulen, da dies einen Wettbewerbsnachteil nach sich zieht. Würden private Schulen vermehrt schließen müssen, wäre ein erheblicher Verlust von Fachlichkeit zu befürchten, der sich negativ auf die gesamte Berufsgruppe auswirken würde.
Das Land Niedersachsen hat am 12.09.2016 festgestellt das aufgrund der besonderen Bedarfs- und Bewerberlage für einige Unterrichtsfächer, berufliche und sonderpädagogische Fachrichtungen auch Bewerberinnen und Bewerbern, die ein anderes Hochschulstudium als ein Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen haben oder über eine in Niedersachsen nicht als gleichwertig anerkannte Lehramtsausbildung verfügen, der Zugang zur Lehramtsausübung offen steht.
Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es zu wenig Lehrkräfte insbesondere in den sozial- und heilpädagogischen Fächern gibt.
Die Kritik des Landesrechnungshofs wird daher zurückgewiesen.
Die Arbeitsagentur bietet eine Weiterbildung zur Lehrkraft in Gesundheitsberufen an. Der Landesberufsverband fordert die Anerkennung dieser Weiterbildung und sieht hier gleichzeitig die Möglichkeit, einen Kompromiss im Streit um die Lehramtsbefähigung anbieten zu können.
Bevorstehende Reformen aus unserer Sicht sind:
Die Heilerziehungspflege in Niedersachsen braucht kein Kompetenz- und Konkurrenzgerangel, da dies die gesamte Berufsgruppe in der Außendarstellung schwächt.
Die Diskussionen um die Inklusion stehen in Niedersachsen zunehmend unter einem Finanzierungsvorbehalt. Unsere Berufsgruppe und der Landesberufsverband steht hinter der UN Konvention und den damit verbundenen Zielen für Menschen mit Behinderungen.
Mit dieser Resolution möchten wir der LAG HEP NDS inklusive aller privaten und öffentlichen Schulen, eine enge Kooperation anbieten, um in der Außendarstellung ein einheitliches Bild auch zu diesem Thema abgeben zu können.
Die Akademisierung der Ausbildung betrachten wir kritisch. Der Zugang zur Ausbildung wird erschwert und dem Fachkräftemangel damit nicht genügend Rechnung getragen. Weiterhin muss die Arbeit als Heilerziehungspfleger attraktiv für junge Menschen werden, die keinen akademischen Werdegang anstreben. Diese Schüler/innen werden abgehängt. Dies berichten uns immer wieder Schülerinnen und Schüler.
Soziale Einrichtungen müssen stärker in die Pflicht genommen werden und anteilig die Ausbildungen mitfinanzieren. Einrichtungen leiden bereits jetzt unter einem Fachkräftemangel und können sich dieser Verantwortung nicht entziehen. Die Reduzierung der Praxisstunden an vielen Fachschulen im letzten Jahr, aufgrund der Mindestlohndiskussion um Praktikanten zeigt, wie wenig Bewusstsein seitens der Einrichtungen herrscht, dass ihnen auch dadurch Fachkräfte verloren gehen.
Eine bundeseinheitliche Ausbildung muss daher aus unserer Sicht das erklärte Ziel bleiben.
Zum jetzigen Zeitpunkt weisen wir eine Diskussion um eine neue Namensgebung zurück. Die Heilerziehungspflege steht vor großen Herausforderungen in der Zukunft und braucht alle Energie für diese Reformen.
Weiterhin ist die Berufsbezeichnung Heilerziehungspflege in allen Fachbereichen mittlerweile bekannt und gilt als anerkannt.
Die Feststellung, unsere Berufsbezeichnung sei diskriminierend, greift viel zu kurz.
Nur mit einer Namensänderung, finden junge Menschen nicht in die Heilerziehungspflege.
Die LAG HEP, die BAG HEP, der Bundesverband für Heilerziehungspflege und alle Landesberufsverbände werden hiermit aufgefordert, die Begriffe in der Namensgebung Heilerziehungspflege kurz aber prägnant darzustellen.
Achim im November 2016
Der Gesamtvorstand
Berufsverband HEP Niedersachen/Bremen