von Petra Nickel
In das Kultusministerium Niedersachsen wurde nach langer Pause wieder zum Runden Tisch in Präsenz eingeladen. In zwei Stunden fand nach einer Vorstellungsrunde ein reger Austausch statt.
Vertreter*innen des Kultusministeriums, der HEP-Schulen, der Eingliederungshilfe, der Wohlfahrtsverbände und des Berufsverbandes Heilerziehungspflege Niedersachsen/Bremen verständigten sich über „gleichberechtigte Ausbildungsbedingungen“. Lange überfällig ist die Schulgeldfreiheit für Auszubildende der Heilerziehungspflege. Andere Ausbildungen sind bereits schulgeldfrei, die HEP-Ausbildung hinkt da hinterher. Das ausführlich diskutierte Anliegen der Schulen in privater Trägerschaft zur Finanzierung des Ausbildungsgangs wird vom zuständigen Referat des Kultusministeriums in die noch laufende Anhörung zum Haushalt mitgenommen. Der Runde Tisch wird über das Ergebnis informiert.
Daran schloss sich die Diskussion zu weiteren finanziellen Fördermöglichkeiten der Ausbildung an: die Ausbildungsvergütung und das AufstiegsBAFöG (umgangssprachlich auch MeisterBAFöG genannt). Beispiele aus der Praxis der Schulen und der Praktikumseinrichtungen wurden ausgetauscht. Es gibt bisher in Niedersachsen keine tariflich festgelegte Ausbildungsvergütung, denn Verdi z.B. verhandelt nur bundesweite Tarifverträge. Die stoßen in Niedersachsen wegen des Landesrahmenvertrags an ihre Grenze, da eine Vergütung von Auszubildenden nicht vereinbart ist. In den Neuverhandlungen des Landesrahmenvertrages 2024 sollte die Ausbildungsvergütung aufgenommen werden, wünscht sich der Runde Tisch und will sich darüber mit dem Sozialministerium im nächsten Gespräch austauschen. Tenor des Runden Tisches ist es, den Auszubildenden Wahlmöglichkeit zu lassen, wie sie die Ausbildung finanzieren wollen.
Zum TOP „Austausch und Perspektiven“ wurde auf die Schülerzahlen seit 2010 geschaut:
2010 wurden 2313 Schüler*innen in 32 HEP-Schulen ausgebildet. Im Jahr 2014 war mit 2838 Schüler*innen in 40 Schulen die höchste Auszubildendenzahl vermerkt. Anlass zur Diskussion gab das Jahr 2022 mit inzwischen nur noch 1997 Schüler*innen in 38 Schulen. Sollte eine Kampagne zur Attraktivität und Bekanntheit des Berufes veranlasst werden? Ein intensiver Austausch zur Frage nach den Adressaten und der Aussage der Kampagne, der Form der Informationen und dem Vergleich mit diversen Kampagnen anderer Berufszweige führte zu dem Fazit, dass eine „groß angelegte Kampagne“ den Beruf allein nicht aus „seiner Nische“ holen könnte.
Einig sind sich alle am Runden Tisch, dass die Ausbildung Heilerziehungspflege eine Weiterbildung ist, die Verzahnung von Schule und Trägern der Eingliederungshilfe/den Anbietern von Ausbildungsplätzen für die praktische Ausbildung notwendig ist und die Schule nicht die alleinige Verantwortung für eine gelingende Ausbildung tragen kann.
In Vertretung für Verdi wurde betont, dass Verdi ebenfalls keine duale Ausbildung forderet, d.h. die Vollzeitausbildung auch befürworte. Das Qualifikationsniveau bleibt unbestritten für alle im DQR 6 (Deutschen Qualifikationsrahmen).
Die neue modularisierte Ausbildungsorganisation in Niedersachsen hat sich bewährt: Die Module mit gleichem Schwerpunkt vertiefen sich inhaltlich über die Schuljahre. Die Inhalte und Anforderungen der Praktika werden durch die modulare Form klarer kommunizierbar. Die Praxisanleitungen und die Auszubildenden erkennen so die zunehmende Verantwortung in der praktischen Ausbildung über die Schuljahre.
Die pflegerischen Tätigkeiten der Heilerziehungspflege sind in der Rahmenrichtlinie klar umrissen und in Absprache mit dem Medizinischen Dienst und dem Sozialministerium in Abgrenzung zum Pflegeberufegesetz aufgeführt. Das schafft Sicherheit für Assistenznehmer und Heilerziehungspfleger*innen.
Der Runde Tisch wird fortgesetzt u.a. im Austausch mit dem Sozialministerium, z.B. zur Ausbildungsvergütung.