Seit dem abgelaufenen Schuljahr 2013/2014 gelten in Bayern folgende Regelungen für die Fachschulen für Heilerziehungspflege bzw. für Heilerziehungspflegehilfe.
Auszug eine Schreibens des Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 26.11.2013 an den Berufsverband:
1. Pflegebonus in der Form eines Klassenzuschusses an die Schulträger;
Schulgeldverzicht:
Die Schulträger von privaten Fachschulen für Heilerziehungspflege bzw. für Heilerziehungspflegehilfe erhalten ab dem laufenden Schuljahr 2013/2014 einen klassenbezogenen Zuschuss, wenn sie im Gegenzug darauf verzichten, unmittelbar von ihren Schülerinnen bzw. Schülern Schulgeld zu erheben. Die Zuschussregelung wurde mit Vertretern der Schulträger in Bayern abgestimmt. Die Zuschusssätze betragen – je nach Klassenstärke - zwischen 20 Tsd. Euro und 35 Tsd. Euro pro Klasse und Schuljahr. Die Akzeptanzquote für den Klassenzuschuss gegen Schulgeldverzicht liegt bayernweit bei allen betroffenen privaten beruflichen Schulen bei 95 %.
2. Meisterprämie:
Der Staat gewährt darüber hinaus für die Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Weiterbildung an einer Fachschule bzw. Fachakademie eine einmalige Prämie von 1.000 €.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Heilerziehungspflege bzw. für Heilerziehungspflegehilfe gehören zu den Begünstigten.
Wenn - was in der Praxis weit überwiegend geschehen ist - der Schulträger das staatliche Angebot eines Klassenzuschusses gegen Schulgeldverzicht annimmt, kommen die Schülerinnen und Schüler in der Heilerziehungspflege bzw. Heilerziehungspflegehilfeausbildung daher sowohl in den Genuss einer für sie schulgeldfreien Ausbildung als auch der Meisterprämie für die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung.
Wie gelangt der/die Absolvent/in nun zur Meisterprämie?
Die Fachschule muss die Daten an das Kultusministerium weiterreichen und dann wird von dort die Prämie ausbezahlt. Die Weitergabe sollte mit Beginn des neuen Schuljahres abgeschlossen sein.
Die Umsetzung im Kultusministerium benötigt auch noch einen Verwaltungsakt der ebenso Zeit benötigt. So dass frühestens im Oktober eine Auszahlung erfolgen sollte.
Wenn diese Auszahlung beim Erscheinen dieser HEP Info noch nicht erfolgt sein, sollte jede/r Absolvent/in sich zunächst bei seiner Fachschule erkundigen ob die Daten weitergegeben worden sind. Wenn ja dann beim Kultusministerium im München nachhaken.