Eine Überlastungsanzeige ist die Meldung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, dass die erwartete ordnungsgemäße Erfüllung von Aufgaben aus sachlichem Grund nicht mehr gewährleistet ist.
Eine Überlastungsanzeige drückt immer das "Wir" aus. In den Bereichen der Behindertenhilfe heißt es also häufig, dass aufgrund von personellen Engpässen die Aufgaben nicht mehr in der gebotenen Qualität erbracht werden können.
Die Einstellung vieler Kolleginnen und Kollegen nach dem Motto "Einmal geht das schon" oder "Irgendwie wird es schon werden" oder auch "Augen zu und durch" führt häufig dazu, dass der Arbeitgeber keine Notwendigkeit sieht, Abhilfe zu schaffen und die Teams personell zu entlasten. Häufig haben die Kolleginnen und Kollegen aber auch Angst vor Repressalien.
Aber wie häufig entstehen Schäden oder Fehler? Daher dient eine Überlastungsanzeige auch deim Eigenschutz! Eine Überlastungsanzeige berechtigt aber nie zu pflichtwidrigem Handeln. Sie entbindet den Arbeitnehmer auch nicht von seiner Pflicht zur sorgfältigen Arbeitsleistung. Auch unter unerträglich erscheinenden Arbeitsbedingungen müssen Kolleginnen und Kollegen alles in ihrer Macht stehende tun, um eine Schädigung der Bewohnerinnnen und Bewohnern zu verhindern. Gleichzeitig besteht aber die Pflicht, die Gefährlichkeit der Situation zu melden und zur Abstellung aufzufordern.
Hier finden Sie einige Vordrucke, die Sie gern anpassen und nutzen dürfen!