Rundfunkbeitrag für Heimbewohner/in

Seit dem 1. Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag. Besondere Regelungen gelten dabei für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Sie müssen dann keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden. Die Rundfunkanstalten behandeln in diesen Fällen die Einrichtungen als Gemeinschaftsunterkünfte, deren Bewohnerinnen und Bewohner damit nicht beitragspflichtig sind.

Die Beitragspflicht entfällt vorerst für Bewohnerinnen und Bewohnern von vollstationären Wohneinrichtungen, darauf verständigten sich die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Die vollstationäre Wohneinrichtung wird als Betriebsstätte angesehen und ist somit beitragspflichtig.

für Bewohner einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung, Antrag zur Abmeldung eines Zimmers bzw. einer Wohnung.

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