Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Belastungen zum Thema machen!
Die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) ist der Dreh- und Angelpunkt des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Gefährdungsbeurteilung ist als regelmäßig zu wiederholende Bestandsaufnahme der Sicherheits- und Gesundheitssituation im Betrieb zu verstehen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument, um den Handlungsbedarf bei allen Fragen der betrieblichen Sicherheit und Gesundheit systematisch zu identifizieren; Arbeitsschutzmaßnahmen systematisch betriebsbezogen zu entwickeln und zu treffen; die Wirksamkeit des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes systematisch zu überprüfen; die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern.